Kita-Gebührensatzung: Wir wollen Verzicht auf Verjährung
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg sind viele Eltern verunsichert, was die Rechtskonformität der Kita-Gebührensatzungen betrifft. Noch ist unklar, ob das Urteil überhaupt, und wenn ja, welche, Auswirkungen auf unsere Glienicker Gebührensatzung hat. Zum Ende dieses Jahres drohen aber etwaige Rückforderungsansprüche von Eltern zu verjähren.
Fünf Gemeindevertreter der Fraktion CDU/Freie Demokraten haben deshalb eine Sondersitzung der Gemeindevertretung beantragt, die einen vorübergehenden Verjährungsverzicht beschließen soll. Die Sitzung findet am 21. Dezember um 18.30 Uhr in der Mensa der Grundschule statt.
Denn das ermöglicht der Gemeindeverwaltung eine sorgfältige Prüfung der Gültigkeit der Kitagebühren und der sich ergebenden Rechtsfolgen. Dies ist unserer Ansicht nach ein Gebot der Fairness. Es nimmt einen erheblichen, unmittelbaren Handlungsdruck von den betroffenen Eltern und ermöglicht eine sachliche Diskussion über die Rechtsfolgen mit der gebotenen Sorgfalt und ohne unnötigen Zeitdruck.
Ein vorübergehender Verjährungsverzicht stärkt zudem das Vertrauen in die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Eltern, die etwaige Ansprüche auf Rückerstattung sichern wollen, bliebe sonst nur der Weg der Klageeinreichung beziehungsweise anderer in § 204 BGB genannter Wege. Angesichts der unklaren Rechtslage setzt sie dies einem unnötigen Prozess- und Kostenrisiko aus. Das wollen wir verhindern.
Strempel: Eltern vor unnötigem Prozessrisiko schützen! (Foto: CDU Glienicke)
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